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Explosionsschutz: Die textilen Lebensretter

16. März 2020
Berufsbekleidung
Für die Ausstattung mit Arbeits- und Schutzkleidung bietet Mewa seinen Kunden Textilsharing an.

Personen, die in explosionsgefährdeten Bereichen tätig sind, müssen vor elektrostatischer Aufladung geschützt werden. Denn überall wo brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder transportiert werden, kann unkontrollierte Funkenentladung verheerende Folgen haben.

Gehen, Knien, Schütteln, der Umgang mit Kunststoffen – bei vielen Arbeiten entsteht allein durch die Bewegung Reibungselektrizität. Wird diese Energie plötzlich freigegeben, kann sich ein brennbares Gemisch aus Luft und Staub oder Gas entzünden und eine Explosion herbeiführen. Für den Schutz der Arbeitnehmer vor dieser Gefahr ist nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) der Betreiber einer Anlage verantwortlich.

Arbeitgeber sind in der Pflicht

„Personen, die in explosionsgefährdeten Bereichen tätig sind, dürfen nach der Gefahrstoffverordnung nicht elektrostatisch aufgeladen sein. In diesem Fall wird die Arbeitskleidung als PSA, also Persönliche Schutzausrüstung, eingeordnet. Damit muss sie die allgemeinen Vorgaben für Schutzbekleidung nach der ISO 13688 sowie die Antistatik-Funktion nach der europäischen Norm EN 1149-5 erfüllen“, erklärt Silvia Mertens, Leitung Produktmanagement Vertrieb bei Mewa. Der größte Teil der Schutzkleidungs-Kollektionen, die im Textilsharing angeboten werden, haben mittlerweile eine Antistatik-Komponente im Gewebe. Die antistatische Wirkung entsteht durch einen speziellen Faden im Gewebe – in der Regel ein Polyester-Carbon-Verbund –, der vorhandene Ladung ableiten kann. Silvia Mertens: „Der Schutz der eingewebten Antistatik-Funktion hält so lange wie die Kleidung. Ein Nachrüsten nach dem Waschen ist nicht notwendig.“

Vorsicht bei „Alleskönner“-PSA

Für einen wirksamen Schutz vor elektrostatischer Aufladung muss die PSA aus einer Kombination von Jacke und Hose bestehen und immer geschlossen getragen werden. Ebenso wichtig sind ein ableitfähiges Schuhwerk sowie ableitfähige Fußböden. In Arbeitsumgebungen mit besonderer Explosionsgefahr darf die Schutzkleidung zudem nicht gewechselt oder an- und ausgezogen werden. Zur Herstellung sicherer Arbeitsbedingungen gilt die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 727 „Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladung“. Silvia Mertens: „Ich empfehle, zuerst die Risiken an einem Arbeitsplatz über die Gefährdungsbeurteilung genau auszuloten, anschließend zu priorisieren und dann die Kriterien für die Schutzkleidung entsprechend festzulegen. So kann eine PSA ausgewählt werden, die genau vor den Gefahren schützt, die es tatsächlich am Arbeitsplatz gibt.“ Eine Kleidung, die sehr viele Schutzfunktionen in sich vereinigt, sei häufig in Bezug auf einzelne Gefahren nicht so wirksam wie die Spezialausführung, so Mertens.

Einsatzbereiche mit Feuergefahr

Elektrisch leitfähige Schutzkleidung, die der Norm EN1149-5 entspricht, ist häufig in Unternehmen erforderlich, die der europäischen Explosionsschutz-Richtlinie ATEX (Atmosphäre Explosive) folgen müssen. Mertens: „Um den Anforderungen verschiedener Branchen und Einsatzbereichen gerecht zu werden, kombinieren wir die Antistatik-Funktion in den PSA-Linien von Mewa mit Hitze- und Flammenschutz, Chemikalienschutz oder beiden Schutzfunktionen. Mit funktionalen Schnitten und unterschiedlichen Fasersubstraten ergeben sich daraus acht verschiedene Mewa PSA-Linien – beispielsweise für Elektriker und Mechatroniker, Tankwagenfahrer oder in der chemischen Industrie.“ Für die Ausstattung mit Arbeits- und Schutzkleidung bietet Mewa seinen Kunden Textilsharing an: Die PSA wird direkt ins Haus geliefert, nach Gebrauch abgeholt und fachgerecht gepflegt. Der Dienstleister übernimmt die Prüfung und Wartung der Schutzkleidung, so dass bei Auslieferung nach dem Pflegeprozess die Schutzfunktionen weiterhin sichergestellt sind.


Silvia Mertens

Leitung Produktmanagement Vertrieb

„Personen, die in explosionsgefährdeten Bereichen tätig sind, dürfen nach der Gefahrstoffverordnung nicht elektrostatisch aufgeladen sein. In diesem Fall wird die Arbeitskleidung als PSA, also Persönliche Schutzausrüstung, eingeordnet. Damit muss sie die allgemeinen Vorgaben für Schutzbekleidung nach der ISO 13688 sowie die Antistatik-Funktion nach der europäischen Norm EN 1149-5 erfüllen“


Bild- und Filmmaterial


Pressekontakt

Mewa-Presseabteilung

Vanessa Jung Julia Niles

presse@mewa.de


Kommunikationsagentur Media Contor

Bonni Narjes

+49 40 300696-0 narjes@mediacontor.de


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