Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Worum geht es?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet zur Achtung von Menschen- und Umweltrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten. Es trat zum 01.01.2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Kraft sowie für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten ab dem 01.01.2024. Mewa bekennt sich zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten und wendet das Gesetz nicht nur für deutsche, sondern auch für internationale Standorte an. Neben den Lieferanten wird auch die eigene Geschäftstätigkeit betrachtet.
In diesem Zusammenhang sollen Menschen- und Umweltrechte in den folgenden Bereichen gestärkt und gleichzeitig mögliche Risiken rechtzeitig erkannt und abgewendet werden:
- Schutz vor Kinderarbeit
- Faire Löhne
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Schutz der Umwelt
Welche Maßnahmen ergreift Mewa?
Zu den Maßnahmen, die Mewa zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten trifft, zählen im Wesentlichen:
- Ernennung eines Menschenrechtsbeauftragten
- Durchführung von Risikoanalysen (periodisch und anlassbezogen)
- Vorgelagerter, vom Einkaufsvolumen abhängiger Filter (De-Minimis-Schwelle)
- Präventionsmaßnahmen (u.a. Schulungsmaßnahmen, Berichterstattung intern/extern)
- Leicht zugänglicher Beschwerdemechanismus
- Klare Zuteilung der verantwortlichen Rollen innerhalb der Mewa
- Verankerung einer Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie
- Einsatz einer geeigneten Software
- Einleitung effektiver Abhilfemaßnahmen bei Erkennung einer Sorgfaltspflichtenverletzung
- Ausweitung Risikoanalyse auf mittelbare Zulieferer, sofern nötig
Bei Fragen oder weiterführendem Informationsbedarf wenden Sie sich bitte an: HumanRightsOfficerLkSG@mewa.de.